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Schiffsmelde- und -reinigungspflicht

Für Schiffe mit Kontrollschild gilt beim Gewässerwechsel eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht. Jeder Schiffshaltende eines bereits zugelassenen Schiffs in der Zentralschweiz deklariert einmal das Standortgewässer („Heimgewässer“) und erhält damit ohne Reinigung eine Bewilligung/Freigabe für das betreffende Gewässer (bleibt gültig bis zum Gewässerwechsel).

Schiffe, die neu zugelassen werden, müssen entweder ebenfalls ein Standortgewässer deklarieren oder einen Gewässerwechsel melden (Occasionsschiffe aus anderen Gewässern).

Halterinnen und Halter von immatrikulierten Schiffen in den Vierwaldstättersee-Anrainer Kantonen bekommen den Link/QR-Code zum Formular zur Selbstdeklaration des Standortgewässers im August 2024 per Brief zugestellt.

Unter https://umwelt-zentralschweiz.ch/schiffsreinigungspflicht finden Sie weitere wichtige Ressourcen, u.a.

Alle Dokumente sind auch auf der Seite „Downloads“ verfügbar.

Zufahrt und Parkordnung Hafen Hintermeggen

Betreffend Zufahrt und Parkordnung gilt folgendes:

  • Auf der Herrenfahrstrasse besteht ein Fahrverbot für Autos und Motorräder. Die Strasse darf nur zum Zweck des Güterumschlags und nur mit einer gültigen Parkkarte befahren werden.
  • Das Parkieren von Motorfahrzeugen ist auf dem ganzen Areal verboten.
  • Auf den zwei gelb markierten Parkfeldern darf nur während 10 Minuten mit gültiger Parkkarte parkiert werden (Güterumschlag)
  • Das linke, gelbe Parkfeld ist für den Hafenmeister reserviert.

    Besten Dank für das Beachten des Betriebsreglements der GRSH.

     

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