Sicherheitshinweise bei Verwendung von Landstromanschluss

Im Rahmen einer Kontrolle wurde festgestellt, dass diverse eingesteckte Landstromkabel nicht den Sicherheitsvorgaben für das Einstecken an Hafensteckdosen entsprechen. Folgendes gilt:

  • Beschädigte oder verhärtete Kabel müssen zeitnah ersetzt werden, um einen sicheren und störungsfreien Betrieb zu gewährleisten.
  • Beim Erstellen des Landstromanschlusses soll immer das Kabel zuerst in die Steckdose an Bord des Bootes gesteckt werden. Erst danach wird das andere Ende mit der CEE-Steckdose auf dem Steg verbunden.
  • Es sind nur Steckverbindungen mit einem IP-Schutzgrad von mindestens IP44 erlaubt.
  • Stecker und Dose müssen kompatibel, das heisst des gleichen Typs, sein.
  • Das Landstromkabel muss dreiadrig L/N/PE und einen Querschnitt von mindestens 2,5mm2 aufweisen.
  • Es soll ein robustes, ölbeständiges und UV-festes Gummikabel verwendet werden. (z.B. Typ H07RN-F / PUR-Kabel orange)
  • Beim Verlegen der Landstromverbindung darf weder Zug auf das Kabel noch auf die Steckverbindung entstehen. Gemacht wird eine Zugentlastung mit einer Umrundung bei der Säule und auf dem Schiff z.B. an einer Klampe.
  • Die Verlegungsart soll so gewählt werden, dass das Kabel keine Stolperfalle bildet und nicht im Wasser hängt, wo es scheuern oder beschädigt werden könnte.
  • Adapter und Kupplungen sind zu vermeiden und auf dem Steg liegend verboten.
  • Beim Nichtgebrauch des Landstromkabels ist dieses ordnungsgemäss an einem trockenen und geschützten Ort zu versorgen.
  • Das Deponieren von an der Hafensteckdose eingesteckten Landstromkabel auf den Stegen, während Ausfahrten, ist verboten.

Wir bitten alle Mieterinnen und Mieter, die Kontrolle ihrer Landstromanschlüsse so bald wie möglich vorzunehmen und die Sicherheitshinweise umzusetzen.

Schiffsmelde- und reinigungsverordnung

Die Quaggamuschel stammt ursprünglich aus dem Schwarzmeerraum und wurde 2014 erstmals in der Schweiz nachgewiesen. Seither hat sie sich in mehreren grossen Seen etabliert. Als risikoreichste Verbreitungsquelle  gelten nach aktuellem Wissenstand Schiffe, die in verschiedenen Gewässern unterwegs sind. Um die Verbreitung gebietsfremder Pflanzen, Tiere und anderer Organismen im Vierwaldstättersee zu verhindern, müssen Schiffe, die zuvor in einem anderen Gewässer gelegen sind, vor dem Einwassern gereinigt werden. Es gilt für die Segelschiffe im Hafen Hintermeggen, die Schiffsmelde- und -reinigungsverordnung. Die Verordnung verankert das Melde- und Reinigungsverfahren über eine dafür zur Verfügung stehende digitale Meldeplattform. Schiffshalterinnen und -halter melden einen geplanten Gewässerwechsel über die Plattform und erhalten nach attestierter Reinigung ihres Schiffes durch einen zertifizierten Betrieb die Freigabe für das Einschiffen ins Zielgewässer digital.

Zufahrt und Parkordnung Hafen Hintermeggen

Betreffend Zufahrt und Parkordnung gilt folgendes:

  • Auf der Herrenfahrstrasse besteht ein Fahrverbot für Autos und Motorräder. Die Strasse darf nur zum Zweck des Güterumschlags und nur mit einer gültigen Parkkarte befahren werden.
  • Das Parkieren von Motorfahrzeugen ist auf dem ganzen Areal verboten.
  • Auf den zwei gelb markierten Parkfeldern darf nur während 10 Minuten mit gültiger Parkkarte parkiert werden (Güterumschlag)
  • Das linke, gelbe Parkfeld ist für den Hafenmeister reserviert.

    Besten Dank für das Beachten des Betriebsreglements der GRSH.

     

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