Flossbauarbeiten im Bereich Segelhafen Hintermeggen Freitag 31. Juli 2026 bis 03. August 2026
In den bevorstehenden Sommerferien startet der Verein für Flosslager von Meggen aus zum zwölften Mal zu einem zweiwöchigen Flosslager. Die Flossbauarbeiten werden im Bereich Klubhaus und Hafen am Freitag 31. Juli 2026 von 09.30 Uhr bis 22.00 Uhr ausgeführt. Das Ein- und Auswassern von Schiffen ist jederzeit gewährleistet. Unmittelbar nach erfolgter Einwasserung wird das Floss zum Seeanstoss Henggeler verschoben und dort fertig gebaut. Die Durchfahrt vom Eingangstor Hafen bis zum Ausfahrtstor zur Wiese Henggeler muss jederzeit frei gehalten werden für die Durchfahrt von Fahrzeugen.
Schiffsmelde- und reinigungsverordnung
Die Quaggamuschel stammt ursprünglich aus dem Schwarzmeerraum und wurde 2014 erstmals in der Schweiz nachgewiesen. Seither hat sie sich in mehreren grossen Seen etabliert. Als risikoreichste Verbreitungsquelle gelten nach aktuellem Wissenstand Schiffe, die in verschiedenen Gewässern unterwegs sind. Um die Verbreitung gebietsfremder Pflanzen, Tiere und anderer Organismen im Vierwaldstättersee zu verhindern, müssen Schiffe, die zuvor in einem anderen Gewässer gelegen sind, vor dem Einwassern gereinigt werden. Es gilt für die Segelschiffe im Hafen Hintermeggen, die Schiffsmelde- und -reinigungsverordnung. Die Verordnung verankert das Melde- und Reinigungsverfahren über eine dafür zur Verfügung stehende digitale Meldeplattform. Schiffshalterinnen und -halter melden einen geplanten Gewässerwechsel über die Plattform und erhalten nach attestierter Reinigung ihres Schiffes durch einen zertifizierten Betrieb die Freigabe für das Einschiffen ins Zielgewässer digital.
Überprüfung und Ersatz der Anschlusskabel bei Segelbooten
Im Rahmen einer Kontrolle wurde festgestellt, dass diverse eingesteckte Anschlusskabel der Segelboote aufgrund äusserer Einflüsse spröde geworden und teilweise beschädigt sind.
Aus Sicherheitsgründen sind sämtliche Anschlusskabel aller Boote zu überprüfen. Beschädigte oder verhärtete Kabel müssen zeitnah ersetzt werden, um einen sicheren und störungsfreien Betrieb zu gewährleisten.
Wir bitten alle Mieterinnen und Mieter, die Kontrolle und einen allfälligen Ersatz so bald wie möglich vorzunehmen.
Untervermietung – per sofort, bis Frühling 2027 möglich
1 Liegeplatz in der Kategorie D:
– max. Bootslänge 10.00 m
– max. Bootsbreite 3.00 m
– CHF 325.00 / Monat, inkl. MWST
Interessenten melden sich bitte per E-Mail an platzverwaltung@grsh.ch
