Gesucht Hafenmeister:in / Allrounder:in (ca. 5h pro Woche während Segelsaison)
Aufgrund beruflicher Anforderungen ist es unserem Hafenmeister Alex nicht mehr möglich das Hafenmeisteramt auszuüben. Wir danken Alex an dieser Stelle herzlich für sein Kümmern und dass er bis Mitte Oktober die anfallenden Arbeiten übernimmt.
Du packst gerne an und liebst die Abwechslung im Freien?
Für unseren Ruder-und Segelboothafen Hintermeggen suchen wir eine/n handwerklich geschickte/n Allrounder/in, der/die unsere Hafenanlage in Schuss hält. Wenn du technisch versiert, wetterfest und gerne draussen bist, bist du bei uns richtig!
Deine Hauptaufgaben
- Anlagenpflege: Verantwortung für die Sauberkeit, Pflege und den optischen Zustand der gesamten Hafenanlage und Aussenbereiche.
- Instandhaltung & Reparaturen: Handwerklicher Unterhalt von Stegen, Gebäuden und der technischen Infrastruktur.
- Technischer Betrieb: Bedienen, Überwachen und Warten der Hafenanlage
- Präsenz vor Ort: Erster Ansprechpartner für Mieter bei technischen Anliegen und Durchsetzen der Ordnung.
Dein Profil
- Abgeschlossene handwerkliche Berufslehre (z. B. Fachmann/-frau Betriebsunterhalt, Gärtner:in, Zimmermann, Schlosser oder Allrounder:in mit Erfahrung).
- Ausgeprägtes handwerkliches Geschick und Auge für Sauberkeit und Ordnung.
- Zuverlässig, selbstständig und flexibel (Wochenendeinsätze während der Sommersaison).
Das bieten wir
- Ein einzigartiger, abwechslungsreicher Arbeitsplatz direkt am See.
- Viel Freiraum für selbstständiges Arbeiten und die Pflege der Anlage.
- Zeitgemässe Anstellungsbedingungen.
Interessiert?
Schick deine Bewerbung einfach an techkomm@grsh.ch oder ruf uns an unter
+41 78 601 60 30.
Wir freuen uns auf dich
Sicherheitshinweise bei Verwendung von Landstromanschluss
Im Rahmen einer Kontrolle wurde festgestellt, dass diverse eingesteckte Landstromkabel nicht den Sicherheitsvorgaben für das Einstecken an Hafensteckdosen entsprechen. Folgendes gilt:
- Beschädigte oder verhärtete Kabel müssen zeitnah ersetzt werden, um einen sicheren und störungsfreien Betrieb zu gewährleisten.
- Beim Erstellen des Landstromanschlusses soll immer das Kabel zuerst in die Steckdose an Bord des Bootes gesteckt werden. Erst danach wird das andere Ende mit der CEE-Steckdose auf dem Steg verbunden.
- Es sind nur Steckverbindungen mit einem IP-Schutzgrad von mindestens IP44 erlaubt.
- Stecker und Dose müssen kompatibel, das heisst des gleichen Typs, sein.
- Das Landstromkabel muss dreiadrig L/N/PE und einen Querschnitt von mindestens 2,5mm2 aufweisen.
- Es soll ein robustes, ölbeständiges und UV-festes Gummikabel verwendet werden. (z.B. Typ H07RN-F / PUR-Kabel orange)
- Beim Verlegen der Landstromverbindung darf weder Zug auf das Kabel noch auf die Steckverbindung entstehen. Gemacht wird eine Zugentlastung mit einer Umrundung bei der Säule und auf dem Schiff z.B. an einer Klampe.
- Die Verlegungsart soll so gewählt werden, dass das Kabel keine Stolperfalle bildet und nicht im Wasser hängt, wo es scheuern oder beschädigt werden könnte.
- Adapter und Kupplungen sind zu vermeiden und auf dem Steg liegend verboten.
- Beim Nichtgebrauch des Landstromkabels ist dieses ordnungsgemäss an einem trockenen und geschützten Ort zu versorgen.
- Das Deponieren von an der Hafensteckdose eingesteckten Landstromkabel auf den Stegen, während Ausfahrten, ist verboten.
Wir bitten alle Mieterinnen und Mieter, die Kontrolle ihrer Landstromanschlüsse so bald wie möglich vorzunehmen und die Sicherheitshinweise umzusetzen.
Schiffsmelde- und reinigungsverordnung
Die Quaggamuschel stammt ursprünglich aus dem Schwarzmeerraum und wurde 2014 erstmals in der Schweiz nachgewiesen. Seither hat sie sich in mehreren grossen Seen etabliert. Als risikoreichste Verbreitungsquelle gelten nach aktuellem Wissenstand Schiffe, die in verschiedenen Gewässern unterwegs sind. Um die Verbreitung gebietsfremder Pflanzen, Tiere und anderer Organismen im Vierwaldstättersee zu verhindern, müssen Schiffe, die zuvor in einem anderen Gewässer gelegen sind, vor dem Einwassern gereinigt werden. Es gilt für die Segelschiffe im Hafen Hintermeggen, die Schiffsmelde- und -reinigungsverordnung. Die Verordnung verankert das Melde- und Reinigungsverfahren über eine dafür zur Verfügung stehende digitale Meldeplattform. Schiffshalterinnen und -halter melden einen geplanten Gewässerwechsel über die Plattform und erhalten nach attestierter Reinigung ihres Schiffes durch einen zertifizierten Betrieb die Freigabe für das Einschiffen ins Zielgewässer digital.
Untervermietung – per sofort, bis Frühling 2027 möglich
1 Liegeplatz in der Kategorie D:
– max. Bootslänge 10.00 m
– max. Bootsbreite 3.00 m
– CHF 325.00 / Monat, inkl. MWST
Interessenten melden sich bitte per E-Mail an platzverwaltung@grsh.ch
