Hafenmeister/Hafenmeisterin gesucht

Wir suchen per 1. November oder nach Vereinbarung eine(n) Hafemeister/Hafenmeisterin.
Der Aufwand ist saisonal bedingt unterschiedlich (ca. 2-3 Stunden pro Woche).
Nach langjähriger Tätigkeit als Hafenmeister GRSH hat sich der amtierende Hafenmeister für eine neue Herausforderung entschieden.
Interessierte können sich für weitere Informationen beim Vizepräsidenten melden: vizepraesidium@grsh.ch.
Die Hafengenossenschaft Hintermeggen freut sich auf Dein Interesse.

Einwasserungsverbot Sempacher-, Baldegger-, und Rotsee

Ab dem 10. Dezember 2024 gilt für den Sempacher-, Baldegger-, und Rotsee bis auf Weiteres ein Einwasserungsverbot für immatrikulierte Schiffe, die nicht auf einem dieser Seen zugelassen sind oder die zuvor in einem anderen Gewässer lagen. Grund dafür ist die drohende Gefahr der Einschleppung der Quaggamuschel.

 

Die detaillierte Angaben siehe auch:

Schiffsmelde- und -reinigungspflicht

Für Schiffe mit Kontrollschild gilt beim Gewässerwechsel eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht. Jeder Schiffshaltende eines bereits zugelassenen Schiffs in der Zentralschweiz deklariert einmal das Standortgewässer („Heimgewässer“) und erhält damit ohne Reinigung eine Bewilligung/Freigabe für das betreffende Gewässer (bleibt gültig bis zum Gewässerwechsel).

Schiffe, die neu zugelassen werden, müssen entweder ebenfalls ein Standortgewässer deklarieren oder einen Gewässerwechsel melden (Occasionsschiffe aus anderen Gewässern).

Halterinnen und Halter von immatrikulierten Schiffen in den Vierwaldstättersee-Anrainer Kantonen bekommen den Link/QR-Code zum Formular zur Selbstdeklaration des Standortgewässers im August 2024 per Brief zugestellt.

Unter https://umwelt-zentralschweiz.ch/schiffsreinigungspflicht finden Sie weitere wichtige Ressourcen, u.a.

Alle Dokumente sind auch auf der Seite „Downloads“ verfügbar.

Nur für Mitglieder der Hafengenossenschaft

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