Ab dem 10. Dezember 2024 gilt für den Sempacher-, Baldegger-, und Rotsee bis auf Weiteres ein Einwasserungsverbot für immatrikulierte Schiffe, die nicht auf einem dieser Seen zugelassen sind oder die zuvor in einem anderen Gewässer lagen. Grund dafür ist die drohende Gefahr der Einschleppung der Quaggamuschel.

 

Die detaillierte Angaben siehe auch: